Smart Meter

Das neue Messstellenbetriebsgesetz ist in Kraft getreten. Damit wird die Einführung von Smart-Metern und Smart-Meter-Gateway für viele Stromkunden verpflichtend.

Um zu vermeiden, dass SENEC-Kunden zusätzlich zum Cloud-Zähler einen Smart-Meter einbauen müssen, verzichtet die DEV (Deutsche Energieversorgung) ab sofort auf den Einbau von Cloud-Zählern .

Der Stromkunde verwendet weiterhin den Zweirichtungszähler des örtlichen Netzbetriebers (z. B. Stadtwerke).
Die Entgelte für den Stromzähler und das Ablesen übernimmt SENEC !